Teilweise Änderung der Finanzierung bei der Gebäudeunterhaltung
In den 60er und 70er Jahren wurden in vielen Gemeinden landauf, landab Gemeindehäuser und auch neue Kirchen gebaut. Bei diesem großen Gebäudebestand ist ein hoher Investitionsrückstau entstanden. Da die Kirchensteuereinnahmen wie prognosti ziert sinken werden, wird es nicht mehr möglich sein, alle Gebäude zentral durch die Landeskirche mitzufinanzieren.

Daher hat die Landessynode beschlossen, dass sich die Landeskirche nur noch bei 30% aller Kirchen und Gemeindehäuser an der Bau unterhaltung beteiligt. Zudem sollen alle Gebäude in unserer Kirche bis 2040 klimaneutral werden.
Wie allerorten wurde dazu auch für unseren Kirchenbezirk Neckargemünd Eberbach ein Plan entworfen, welche Gebäude künftig noch durch zentrale Mittel mitfinanziert werden sollen. Dabei wurde auf eine gerechte Verteilung über den Bezirk hinweg geachtet und der Bedarf in Kooperationsräumen be rücksichtigt.
Für die Kirchengemeinde Eberbach mit Friedrichsdorf und künftig auch Brom bach ergibt sich dabei folgendes Bild: Die Michaelskirche ist außen vor. Für sie liegt die Baupflicht bei der Stiftung Schönau. Die Kirchengemeinde hat lediglich 8,5% der Baumaßnahmen selbst zu tragen.
Das Gemeindehaus am Leopoldsplatz wird in der Bauunterhaltung weiterhin zentral mitfinanziert. Es ist für den Kooperationsraum und für den ganzen Kirchenbezirk als Versammlungsort notwendig.
Ebenso wird es für die Kirche in Brombach weiterhin bei der Bau unterhaltung Mittel der Landeskirche geben.
Aus der zentralen Mitfinanzierung fallen ab 2024 voraussichtlich heraus:
Die evangelische Kirche in Fried richsdorf, die Bergkirche in Rockenau und die Kirche der Begegnung in Pleutersbach. Bei diesen Gebäuden stellt sich die Aufgabe, vor Ort zu schauen, welche Formen der Finanzierung bei anstehenden Baumaßnahmen möglich sind. Dazu öffnet sich ein weites Feld: Es reicht von Kooperationen mit anderen Konfessio nen oder weltlichen Partnern, Spon soren oder Paten für Kirchen bis hin zu örtlichen Bauvereinen im Dorf. Wo solche Möglichkeiten nicht genutzt werden können, kann sich letztlich jedoch die Frage stellen, ob das Gebäude irgendwann doch aufgegeben werden muss. Die Änderung der Finanzierung der Bauunterhaltung bedeutet, dass die Kirchengemeinde Eberbach ab 2024 für Pleutersbach und Rockenau zusätzlich ca. 7.500 Euro jährlich an Substanzerhaltungs rücklagen bilden muss. Das ist das Doppelte als bisher für beide Kirchen zurückgelegt werden musste. Für Friedrichsdorf beläuft sich die mehr zu zahlende Summe auf 1.010,04 Euro.
Die evangelische Kirche in Fried richsdorf, die Bergkirche in Rockenau und die Kirche der Begegnung in Pleutersbach. Bei diesen Gebäuden stellt sich die Aufgabe, vor Ort zu schauen, welche Formen der Finanzierung bei anstehenden Baumaßnahmen möglich sind. Dazu öffnet sich ein weites Feld: Es reicht von Kooperationen mit anderen Konfessio nen oder weltlichen Partnern, Spon soren oder Paten für Kirchen bis hin zu örtlichen Bauvereinen im Dorf. Wo solche Möglichkeiten nicht genutzt werden können, kann sich letztlich jedoch die Frage stellen, ob das Gebäude irgendwann doch aufgegeben werden muss. Die Änderung der Finanzierung der Bauunterhaltung bedeutet, dass die Kirchengemeinde Eberbach ab 2024 für Pleutersbach und Rockenau zusätzlich ca. 7.500 Euro jährlich an Substanzerhaltungs rücklagen bilden muss. Das ist das Doppelte als bisher für beide Kirchen zurückgelegt werden musste. Für Friedrichsdorf beläuft sich die mehr zu zahlende Summe auf 1.010,04 Euro.