Hochzeit
Ablauf der Hochzeit
Wenn Sie eine kirchliche Hochzeit planen ist es gut, sich frühzeitig bei uns im Gemeindebüro zu melden, damit der Termin für den Gottesdienst (der nach der standesamtlichen Eheschließung liegen muss) in unseren Kasualkalender eingetragen werden kann. Im Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer, der Traugottesdienst halten wird, klären Sie dann alle wichtigen Fragen rund um den Gottesdienst und die Trauung. Gerne können Sie als Brautpaar Ihre Ideen einbringen, Ihren Trauspruch aussuchen oder Lieder mit vorschlagen. Vielleicht wollen auch Trauzeugen oder andere Familienmitglieder den Gottesdienst mitgestalten.Konfessionsangehörigkeit & Kosten
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche von mindestens einem der Brautleute. Geschiedene können ebenfalls eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen. Auch mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteiligung des Geistlichen einer anderen christlichen Konfession (Ökumenische Trauung). Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung (Dispens) von der Eheschließungsform (Formpflicht) eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt.
Die kirchliche Trauung in der Heimatgemeinde ist grundsätzlich gebührenfrei. Wenn Sie an diesem besonderen Tag die Kirchengemeinde Eberbach jedoch durch eine Spende, selbstverständlich auch zweckbestimmt, unterstützen möchten, freuen wir uns sehr.
Bescheinigungen
Übrigens: Sie selbst brauchen eine Bescheinigung, um einer anderen Kirchengemeinde Ihre Kirchenmitgliedschaft zu dokumentieren (z.B. Traudimissiorale)? Bitte wenden Sie sich an unser Gemeindebüro - gerne erstellen wir Ihnen die benötigten Unterlagen.
Weitere Informationen
Übrigens: weitere Informationen rund um das Thema "Trauung" hält auch die Badische Landeskirche auf Ihrer Website ekiba.de bereit.